Impressum
Betreiber und Herausgeber der Internetseite sowie Angaben nach §5 Telemediengesetz (TMG)
Runte.Weil & Alt GmbH
Schwarzburgstraße 71
60318 Frankfurt/Main
Vertreten durch
Christoph Runte, Geschäftsführender Gesellschafter
Jost Weil, Geschäftsführender Gesellschafter
Markus Alt, Geschäftsführender Gesellschafter
Kontakt
Telefon: +49 69 1532568-0
Telefax: +49 69 1532568-99
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 104452
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE304657883
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die Runte, Weil & Alt GmBH besitzt die Erlaubnis zum Erbringen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung sowie der Anlagevermittlung und der Abschlussvermittlung nach § 15 WpIG sowie nach § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 WpIG.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt
Inhaltlich Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Benjamin Koch
c/o Runte.Weil & Alt GmbH
Schwarzburgstraße 71
60318 Frankfurt am Main
Sonstige (rechtliche) Hinweise
Mitgliedschaft im VuV
Die Runte.Weil & Alt GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Schlichtungsstelle
Gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist unser Unternehmen verpflichtet, auf die jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) zuständig. Die Anschrift lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main
https://vuv-ombudsstelle.de
Hinweise gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die Runte.Weil & Alt GmbH ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV.
Das Vergütungssystem der Runte.Weil & Alt GmbH ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen sind konform mit den strategischen Zielsetzungen der Runte.Weil & Alt GmbH und konterkarieren diese nicht. Eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt.
Das Vergütungssystem der Runte.Weil & Alt GmbH setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie einem variablen Vergütungsbestandteil (Tantieme) zusammen. Es ist dabei so ausgestaltet, dass keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung entstehen.
In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 KWG sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen verzichtet, da diese Informationen auf Grund der Größe und Struktur der Runte.Weil & Alt GmbH Rückschlüsse auf die Vergütung zulassen würden.
Mitwirkungspolitik (§ 134 b Abs. 1 AktG)
Das Unternehmen Runte. Weil & Alt GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
- Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
- Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
- Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.
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